Cannabisprohibition: Stafbescheid zum "kiffenden Staatsadler" aufgehoben

Bildquelle LEGALIZE
Strafbescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom Unabhängigen Verwaltungssenat Bregenz wegen Unzuständigkeit aufgehoben!

Anlässlich des "Drug Peace March" im März 2012 in Wien wurde ein Transparent durch DemonstrationsteilnehmerInnen getragen, sowie Flyer  verteilt, bei denen ein "kiffenden Adler" angebracht war. In der Folge wurde der Obmann des Vereins "Legalize! Österreich" Bernhard Amann nach § 8 des Wappengesetzes zu einer Geldstrafe von € 300.-- von der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn  verdonnert. Der darauf folgenden Berufung wurde nicht stattgegeben.


Heute fand die Urteilsverkündung der nächsten Instanz, des Unabhängigen Verwaltungssenats statt. Die Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn wurde aufgrund von Unzuständigkeit aufgehoben. Denn in diesem Verfahren hätte jene Behörde entscheiden müssen, bei welcher die "Tat" begangen wurde. Das wäre in diesem Falle das Magistrat 22 der Stadt Wien und nicht die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn als Vereinssitzbehörde. Das Magistrat 22 hat ungesetzlicherweise den Fall jedoch an die BH-Dornbirn zur Enderledigung abgetreten. Ein neuerliches Verfahren durch das Magistrat 22 findet aufgrund der Verjährung nicht mehr statt.

Schluss mit der Cannabisprohibition. Somit ist die Straferkenntnis endgültig aufgehoben. Der zuständige Richter des UVS hatte daher nicht mehr inhaltlich zu entscheiden, da schon die formalen Voraussetzungen nicht dem Gesetz entsprachen. Aus Sicht des Obmannes Bernhard Amann eine intelligente und schlaue Vorgehensweise. Nun ist es jedoch an der Zeit, dass die Cannabisprohibition - betroffen sind in Österreich bis zu 800.000 KonsumentInnen - beendet wird, sodass es dort auch zukünftig heissen sollte: "Wegen Unzuständigkeit abgewiesen", so Bernhard Amann.

[Rätischer Bote]⇒

Keine Kommentare: