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Jugendschutz in Europa – Protection of minors

Wann dürfen Jugendliche z. B. in Spanien, England oder in Kroatien in eine Diskothek, wann dürfen sie in der Öffentlichkeit rauchen und wie steht es mit dem Alkohol? Wie lange dürfen sich Kinder an öffentlichen Plätzen aufhalten? Und darf ein Jugendlicher in den Ferien im europäischen Ausland etwas Geld für die Reise hinzu verdienen? 

Mit der neuen Webseite www.jugendschutz-in-europa.de  werden diese Fragen nun einfach und schnell beantwortet.

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[Naturfreunde Vorarlberg] Jugendschutz in Europa – Protection of minors
26.8.12 [Letzte Aktualisierung 26.8.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.

Das Vorarlberger Jugendgesetz


Dieses Gesetz über die Förderung und den Schutz der Jugend (Jugendgesetz) ist ein Landesgesetz. Das Gesetz gibt es in seinen Grundzügen seit 1977. Es wird immer wieder nach Bedarf ergänzt und der aktuellen Situation angepasst. Seit vielen Jahren ist im Gespräch, das Jugendgesetz österreichweit zu vereinheitlichen.

Novellen. Im Jahre 1999 war ein "neues" Jugendgesetz in Kraft getreten, das in den Jahren 2004, 2007 und zuletzt im März 2008 novelliert wurde, wobei es in der Hauptsache darum zuletzt ging, Jugendliche besser im Bereich der Genuss und Suchtmittel (z.B. Alkohol, Tabak) zu schützen. Konkret wurde zum
Beispiel der Besitz und der Konsum von Spirituosen und Alkopops für Kinder und Jugendliche gänzlich verboten.

Information. In einer Broschüre ist das Jugendgesetz in der derzeit geltenden Fassung mit wesentlichen Erläuternden Bemerkungen (EB) der Regierungsvorlagen (RV 74/1998, 5/2004, 97/2007) abgedruckt. Parallel zu dieser Information wurde eine Broschüre eigens für Jugendliche verfasst, in der die wichtigsten Inhalte des Jugendgesetzes vermittelt werden. Alle Broschüren können kostenlos im Amt der Vorarlberger Landesregierung, Jugendreferat, bezogen werden. Sie stehen auch im Internet zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.

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