[ #D ], [ #A ], [ #CH ] Berliner Erklärung zur Inklusion: Inklusion braucht klaren politischen Willen

Berliner Erklärung von VBE (Deutschland), GÖD-APS (Österreich), LCH (Schweiz). 

Die Vorstände von GÖD-APS, LCH und VBE kamen  am 15. und 16. Mai 2014 in Berlin zum trinationalen Treffen zusammen. Seit 2007 stehen die drei Partnerorganisationen aus Österreich, der Schweiz und Deutschland in regelmäßigem und engem Erfahrungsaustausch über die Gelingensbedingungen im Bildungsbereich und die Situation der Lehrerinnen und Lehrer.

Berliner Erklärung zur Inklusion. Die Dachverbände der Lehrpersonen aus der Schweiz, Deutschland und Österreich haben an ihrem Treffen in Berlin die "Berliner Erklärung zur Inklusion" abgegeben. Darin halten sie fest, dass alle Kinder die Möglichkeit haben sollten, in der lokalen Schule gemäss ihrem Lernstand gefördert zu werden.


Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) und seine Partnerorganisationen Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer (GÖD-APS) Österreich sowie Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) tragen die UN-Behindertenrechtskonvention mit. In ihrer heutigen „Berliner Erklärung zur Inklusion“ betonen die Verbandsspitzen, alle Kinder sollten grundsätzlich in die Schule vor Ort gehen können und dort gemäß ihrem Lernstand gefördert werden.
Zugleich nehmen VBE, GÖD-APS und LCH die Politik in die Pflicht, die notwendigen Gelingensbedingungen zu sichern. „Für die Entwicklung einer inklusiven Schule sind kontinuierlich ausreichende Ressourcen ohne Finanzierungsvorbehalt bereit zu stellen“, wird gefordert. Weiter heißt es in der gemeinsamen Erklärung: „Inklusion kann nicht in der üblich gewordenen Reformhektik von oben verordnet und ohne genügend Ressourcen an die Schulen delegiert werden. Sonst droht ein Scheitern.“ Gelingende Inklusion sei ein langer Prozess, der politische Wahlperioden überdauere und dauernde Aufmerksamkeit verlange.
VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann betont: „Das Maß für gelingende Inklusion muss das Wohl des Kindes sein. Kindeswohl nach Kassenlage darf es nicht geben.

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