[ #A ] Noch gilt es: Das Vorarlberger Jugendgesetz

Es ist zwar anachronistisch, aber ... Dieses Gesetz über die Förderung und den Schutz der Jugend (Jugendgesetz) ist ein Landesgesetz. Das Gesetz gibt es in seinen Grundzügen seit 1977. Es wird immer wieder nach Bedarf ergänzt und der aktuellen Situation angepasst.

Novellen. Im Jahre 1999 war ein "neues" Jugendgesetz in Kraft getreten, das in den Jahren 2004, 2007 und zuletzt im März 2008 novelliert wurde, wobei es in der Hauptsache darum zuletzt ging, Jugendliche besser im Bereich der Genuss und Suchtmittel (z.B. Alkohol, Tabak) zu schützen. Konkret wurde zum
Beispiel der Besitz und der Konsum von Spirituosen und Alkopops für Kinder und Jugendliche gänzlich verboten.

Information. In einer Broschüre ist das Jugendgesetz in der derzeit geltenden Fassung mit wesentlichen Erläuternden Bemerkungen (EB) der Regierungsvorlagen
(RV 74/1998, 5/2004, 97/2007) abgedruckt.

Parallel zu dieser Information wurde eine Broschüre eigens für Jugendliche verfasst, in der die wichtigsten Inhalte des Jugendgesetzes vermittelt
werden.

Alle Broschüren können kostenlos im Amt der Vorarlberger Landesregierung, Jugendreferat, bezogen werden. Sie stehen auch im Internet zur Einsicht und zum Download zur Verfügung (Siehe unter "Links" unten)


[Rätischer Bote] LINK    

Die unterschiedlichen Regeln in den Bundesländern:
8.4.10/21.11.11/

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