Die „explizite Nennung des Übereinkommens im Kunstförderungsgesetz soll die Aufmerksamkeit in Hinkunft stärker darauf lenken, dass kulturpolitische Entscheidungen (…) von dem Ziel des Schutzes und der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen getragen sein müssen“, so die Begründung des Antrags.
Der Antrag wurde vom Kulturausschuss mittlerweile abgelehnt. Laut einer OTS Aussendung begründete Elisabeth Hakel, SPÖ Sprechering für Creative Industries, die Ablehnung damit, dass die simple Nennung des UNESCO-Übereinkommens für Künstler und Künstlerinnen keinen „Mehrwert“ hat.
[Rätischer Bote] LINK ➨
- Initiativantrag (1796/A)
- Bericht des Kulturausschusses über den Antrag (1722 d.B., XXIV GP)
- Presseaussendung Hakel (OTS 0278, 29. März 2012)
- Bestandsaufnahme zur Umsetzung und Anwendung des UNESCO-Übereinkommens in der Kulturpolitik Österreichs (PDF, 40 S., 20.7.2010) [Letzte Aktualisierung 22.5.12]
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