Die Jugendstrategie des BMWFJ (Bundesministerium für WIRTSCHAFT, FAMILIE und JUGEND) versteht sich als ein Prozess zur Stärkung und Weiterentwicklung der Jugendpolitik in ganz Österreich.
Ihr Ziel ist es, Politiken und Maßnahmen für junge Menschen zu bündeln, zu systematisieren und ihre Wirksamkeit zu optimieren. Sie soll aber auch neue Handlungs- und Kooperationsfelder aufspüren, weiteren Handlungsbedarf benennen und diesen mit greifbaren Maßnahmen unterlegen.
Von einer im Februar 2012 eingesetzten "Entwicklungsgruppe" für die Jugendstrategie wurde gemeinsam mit der Bundes-Jugendvertretung und den Bundesnetzwerken der Offenen Jugendarbeit und Jugendinformation eine erste Sammlung jugendpolitischer Ziele und Maßnahmen vorgelegt.
Aus den formulierten Zielen und Maßnahmen wählte das BMWFJ naturgemäß seiner Orientierung zuallererst als Wirtschaftsministerium sein Hauptaugenmerk auf Projekte, welche beispielsweise Unternehmen bei der Einschätzung und Anerkennung der informell und non-formal erworbenen Qualifikationen ihrer künftigen Beschäftigten unterstützt und werden zur verpflichtenden "Wirkungsorientierten Folgenabschätzung" bei Gesetzesvorhaben vertiefende Schulungen für Legist/innen zum Modul "Kinder und Jugend" angeboten.
Diese als „First Steps“ sollen noch im Jahr 2012 realisiert werden. So wird zusätzlich wird ein Maßnahmenpaket Medienkompetenz geschnürt. Alles andere als ein großer Wurf, aber immerhin Das Papier zur Phase I steht zum Download zur Verfügung.
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Entwicklung einer Jugendstrategie - Ein Netzwerk entsteht - Phase 1, PDF, 589,95 kB.
3.9.12
[Letzte Aktualisierung 3.9.12] Das Vorarlberger
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Lohnt sich ein Download? Ein Blick auf das Inhaltsverzeichnis:
Vorwort 3
Executive Summary 5
Einleitung 7
1 Nachhaltiger Prozess zur Entwicklung der Jugendstrategie 9
1.1 Entwicklungsgruppe 11
1.2 Bundes-Jugendvertretung und Bundesnetzwerke 11
1.2.1 Bundes-Jugendvertretung (BJV) 12
1.2.2 Bundesweites Netzwerk Offene Jugendarbeit (bOJA) 12
1.2.3 Bundesnetzwerk Österreichische Jugendinfos 13
2 Strukturelle Ziele 14
2.1 Wissen 14
2.2 Transparenz 15
2.3 Gestaltungsspielraum 15
2.4 Umsetzung des Prozesses auf Bundesebene 15
2.5 Modellprojekt BMWFJ 16
2.5.1 Wissen 17
2.5.2 Transparenz 17
2.5.3 Gestaltungsspielraum 17
3 Inhaltliche Ziele 18
3.1 EU-Jugendstrategie 2010 - 2018 19
3.2 Nationale Aktionspläne und Strategien 20
3.3 Die acht Handlungsfelder der Jugendstrategie 21
4 Zielfindung 24
4.1 Arbeit/Beschäftigung und Unternehmergeist 24
4.2 Allgemeine und berufliche Bildung 25
4.3 Jugend in der Welt 26
4.4 Soziale Eingliederung 27
4.5 Freiwilligentätigkeit 28
4.6 Partizipation 29
4.7 Gesundheit und Wohlbefinden 30
4.8 Kreativität und Kultur 31
5 First Steps 2012 33
5.1 Allgemeine und berufliche Bildung 33
5.2 Soziale Eingliederung 34
5.3 Kreativität und Kultur 35
6 Ausblick38
6.1 Weitere Entwicklung der First Steps 38
6.2 Partizipation Jugendlicher 38
6.3 Auswertung Nationale Aktionspläne/Strategien 38
6.4 WTG-Prozess in anderen Ressorts 39
6.5 Koordinationsstelle Jugendpolitik 39
6.6 Einbeziehung aller politischen Ebenen 39
6.7 Europäische Ebene 39
7 Anhang 40
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Das Vorarlberger Jugendgesetz
Dieses Gesetz über die Förderung und den Schutz der Jugend (Jugendgesetz) ist ein Landesgesetz. Das Gesetz gibt es in seinen Grundzügen seit 1977. Es wird immer wieder nach Bedarf ergänzt und der aktuellen Situation angepasst. Seit vielen Jahren ist im Gespräch, das Jugendgesetz österreichweit zu vereinheitlichen.
Novellen. Im Jahre 1999 war ein "neues" Jugendgesetz in Kraft getreten, das in den Jahren 2004, 2007 und zuletzt im März 2008 novelliert wurde, wobei es in der Hauptsache darum zuletzt ging, Jugendliche besser im Bereich der Genuss und Suchtmittel (z.B. Alkohol, Tabak) zu schützen. Konkret wurde zum
Beispiel der Besitz und der Konsum von Spirituosen und Alkopops für Kinder und Jugendliche gänzlich verboten.
Information. In einer Broschüre ist das Jugendgesetz in der derzeit geltenden Fassung mit wesentlichen Erläuternden Bemerkungen (EB) der Regierungsvorlagen (RV 74/1998, 5/2004, 97/2007) abgedruckt. Parallel zu dieser Information wurde eine Broschüre eigens für Jugendliche verfasst, in der die wichtigsten Inhalte des Jugendgesetzes vermittelt werden. Alle Broschüren können kostenlos im Amt der Vorarlberger Landesregierung, Jugendreferat, bezogen werden. Sie stehen auch im Internet zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
[Rätischer Bote] LINK ➨
- Das "neue" Vorarlberger Jugendgesetz - Arbeitsbehelf für Lehrer/-innen, Jugendleiter/-innen, Pädagogen/-innen, ... n dieser Broschüre ist das Jugendgesetz in der derzeit geltenden Fassung mit wesentlichen Erläuternden Bemerkungen (EB) der Regierungsvorlagen (RV 74/1998, 5/2004, 97/2007) abgedruckt.
- Vorarlberger Jugendgesetz - Aktueller Gesetzestext
- Informations-Folder für Jugendliche: Das neue Vorarlberger Jugendgesetz
- Harmonisierung des Jugendschutzes 1.7.11 [Letzte Aktualisierung 16.7.12]
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