Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen gekippt. Sie benachteilige kleinere Parteien und verstoße gegen die Chancengleichheit.
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Fünfprozentklausel bei Europawahl ist verfassungswidrig
9.11.11/1.5.12/
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