Korruptionsstaatsanwaltschaft muss gegen Schrunser Bürgermeister ermitteln!

Die alltägliche Parteibuch-Korruption: Strafanzeige wegen des Verdachtes des vorsätzlichen Amtsmissbrauches

Die Schrunser Sozialdemokraten hielten ihre Fraktionssitzungen jahrelang im Gemeindeamt ab, stets an Abenden. Doch nun sorgt ein elektronisches Zutrittssystem dafür, dass die Sozialdemokraten nach Ende der Amtsstunden nicht mehr ins Gemeindeamt gelangen können. Auch die Aufsichtbehörde findet den Skandal scheinbar Okay. Landesrat Schwärzler hat gar einen Purzelbaum geschlagen:  Laut Schwärzler “sichert das Gemeindegesetz den Parteifraktionen keinen wie auch immer gearteten Anspruch auf die Nutzung eines Sitzungszimmers im Gemeindeamt zu”. Und: “Es obliegt dem Bürgermeister als Vorstand des Gemeindeamtes, innerorganisatorische Maßnahmen wie eben die Nutzung einzelner Sitzungsräume zu regeln.”

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Würde Schwärzler das Gemeindegesetz kennen, dann wüsste er, dass den Fraktionen einer Gemeindevertretung sehr wohl das Rathaus offen stehen muss. 

Dafür wurde das Rathaus ja geschaffen, damit die Organisation und die Sitzungstätigkeit dort von statten gehen kann. Fraktionen haben nach dem Vorarlberger Gemeindegesetz ganz konkrete gemeindliche Aufgaben zugewiesen und in einigen Fällen handeln Fraktionen sogar für die gesamte Gemeinde rechtsverbindlich, etwa bei der Bestellung der Gemeindevorstände oder deren Abberufung.

Selbstverständlich hat die Gemeinde Verantwortung für einen demokratischen und rechtmäßigen Verwaltungsablauf. Das Handeln der Gemeinde als Selbstverwaltungskörper ist in der Regel Verwaltungshandeln. Daher sind die Verwaltungsakte sachdienlich vorzubereiten und dies geschieht in der Regel wo? Im Gemeindeamt natürlich und nicht in einem Bierzelt!

Die Gemeindevertretung und damit die Fraktionen handeln als (Teil der) Selbstverwaltung. Zudem werden in Fraktionssitzungen Themen behandelt für welche der Bürgermeister die entsprechenden Unterlagen bereitzustellen hat, damit eine sachlich richtige Entscheidung vorbereitet werden kann. Es ist im Interesse der Gemeinde, wenn diese Unterlagen Vorort bleiben und nicht in einem öffentlichen Wirtshaus breitgetreten werden müssen. Oft genug liegt ja auch ein ausdrücklicher Verschwiegenheitsgrund vor.

Zweifelsfrei liegt aber Willkür und Amtsmissbrauch vor, wenn der Bürgermeister eine ganze Fraktion aussperrt, anderen jedoch den Zutritt ermöglicht. Der Amtsmissbrauch wiegt umso mehr als durch diesen Amtsmissbrauch demokratisch ermittelte Mandatare an ihrer Arbeit, an der Selbstverwaltung ihrer Gemeinde gehindert werden sollen.

Bemerkenswert ist aber auch die Hilflosigkeit der Vorarlberger SPÖ-Führung gegen diesen Anschlag auf die Demokratie.

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Strafanzeige an die Korruptionsstaatsanwaltschaft
an wksta.leitung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vorarlberg Online meldet: "Wie die VN berichteten, darf die Schrunser SPÖ ihre Fraktionssitzungen nicht mehr im Gemeindeamt abhalten – Bürgermeister Karl Hueber ließ im Haus ein elektronisches Zugangssystem installieren, das die Roten außerhalb der Amtsstunden quasi fernhält."

Hier liegt zweifelsfrei ein vorsätzlicher Amtsmissbrauch vor. Es liegt nicht in der Macht des Bürgermeisters die Räume des Gemeindeamtes willkürlich einzelnen Fraktionen zur Beratung von Gemeindeangelegenheiten zu untersagen oder zuzuweisen. Das Hausrecht ist aufgrund der Funktion des Gebäudes hier nur sehr beschränkt und kann auch dort nicht nach Willkür wahrgenommen werden. Es ist schon sehr fraglich, ob überhaupt ein generelles Verbot möglich wäre, schließlich handelt es sich um den Vollzug von Gmeindeangelegenheiten für welche eben diese Sitzungsräume zur Verfügung gestellt sind.

Ich ersuche um Einleitung eines Strafverfahrens und bitte Sie mich wegen der grundsätzlichen Bedeutung umgehend über den weiteren Verlauf zu informieren. Es besteht Wiederholungsgefahr.

Mit freundlichen Grüßen

heinz starchl
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