In der Schweiz gibt es weder eine einheitliche Definition von Armut noch eine einheitlich festgelegte Armutsgrenze. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe hat definiert, wann ein Mensch in der Schweiz von Armut betroffen ist und wie hoch das Existenzminimum sein muss, um die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
« Armut als relatives Phänomen bezeichnet Unterversorgung in wichtigen Lebensbereichen wie Wohnen, Ernährung, Gesundheit, Bildung, Arbeit und sozialen Kontakten. Bedürftigkeit besteht, wenn ein Haushalt die notwendigen Ressourcen für die Lebenshaltung nicht selbst aufbringen kann bzw. wenn das Haushaltseinkommen nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und der Steuern unter dem sozialen Existenzminimum liegt. » (SKOS)Die Definitionen der SKOS sind zu zentralen Richtgrössen in der schweizerischen Sozialpolitik geworden. Nicht nur für die Armutspolitik über der Grenze interessant.
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Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe: Armut und Armutsgrenze - Grundlagenpapier der SKOS
[Letzte Aktualisierung 30.7.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.
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