Ein modernes Märchen: Polizist als "AFFE" beschimpft?

Die Satire aus "DER STANDARD" ist nun über zehn Jahre alt. Sie ist aber nicht nur für Mathematiker unterhaltsam. 

Prozess. Es muss 1999 gewesen sein. Vor dem Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) fand ein interessanter Prozess statt. Es ging um die Frage, ob ein Verkehrsteilnehmer, ein Mittelschullehrer, der Mathematik unterrichtet, im Zuge einer Verkehrskontrolle einen kontrollierenden Beamten als "AFFE" beschumpfen habe. Das Gericht fällte einen überraschenden Freispruch.

Die Vorgeschichte. Im Zuge einer großangelegten Verkehrskontrolle auf der Rheintalautobahn wurde auch der angeklagte Verkehrsteilnehmer angehalten. "Ein Schwarm Gendarmeriebeamte" so der Angeklagte "hätten provozierend sein Auto umstellt" und seinen Wagen eine halbe Stunde auf Herz und Nieren untersucht. Trotz der umfassenden Gesundenuntersuchung an dem Fahrzeug sei kein Mangel festgestellt worden.

Dienstnummer. Immerhin dauerte die amtliche Gesundenuntersuchung an dem Fahrzeug derart lang, daß der Fahrzeuglenker einen Beamten um die Dienstnummer befragte. Der Beamte soll diese nur widerwillig und bewusst langsam herausgerückt haben und als der Fahrzeuglenker auf die Nummer blickte, habe dieser Kugelschreiber und Notizblock unverrichteter Dinge wieder eingesteckt und zum Beamten mehrfach bemerkt: "AFFE!" Der Gendarmeriebeamte berichtete auch, er habe den Eindruck gehabt, daß ihn der Angeklagte mit der Frage nach der Dienstnummer nur provozieren wollte. Er habe gar kein Interesse an der Nummer gehabt und sie auch nicht notiert.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten eine Amtsehrenbeleidigung nach § 117 StGB vor. Der Anklage hatte sich auch der "beleidigte" Gendarmeriebeamte angeschlossen. Er bemerkte, dass er dank des Rechtsschutzes der Freiheitlichen Polizeigewerkschafter seine Ehre und die der Kollegen schützen könne. Der Angeklagte bestritt vehement, den Gendarmen einen Affen genannt zu haben. Da es sich um einen ersten Prozess mit einer Rechtsschutzdeckung durch die damals erst gegründete rechten freiheitlichen Polizeigewerkschaft handelte, hatte diese Pressevertreter und viele Polizeikollegen zum Prozess gebracht. Der Verhandlungssaal war randvoll und waren die rechtskundigen Polizeikollegen trotz wiederholter Ermahnungen durch den Vorsitzenden kaum von Zwischenrufen und beifälligem bzw. ablehnenden Gemurmel abzubringen.

Mäuschenstill. Im Saal wurde es dann aber mäuschenstill, als der Angeklagte wörtlich erklärte: "Ich habe auf dem Ausweis die Dienstnummer 45.054 gelesen. Als Mathematiker weiß ich, daß diese Nummer im System des Hexadezimalsystems mit den Buchstaben A,F,F und E also 'AFFE' übersetzt wird. Diese einprägsame Nummer musste ich mir nicht aufschreiben und habe sie mehrmals einfach halblaut memoriert.

Freispruch. Der Richter fällte daraufhin einen Freispruch, da die Regeln des Hexadezimalsystems (siehe unten) selbst im Mathematikbuch seines Sohnes nachzulesen seien. Die freiheitliche Polizeigewerkschaft blieb auf ihren Prozesskosten sitzen. Der Rechtsverteter des Gendarmen, selbst ein Funktionär der FPÖ, gab keine Erklärung ab. Unter den anwesenden Exekutivbeamten wurde Verärgerung laut und dem schelmischen Mathematikprofessor war die Freude ins Gesicht geschrieben.

Hexadezimalsystem: "45.054 = AFFE". Das Hexadezimalsystem ist ein Stellenwertzahlensystem mit der Basiszahl 16. Für die ersten 10 Ziffern werden die dezimalen Ziffern 0 bis 9, für die Werte 10 bis 15 die ersten Buchstaben des Alphabetes (A, B, C, D, E und F) benutzt. Da es sich um ein Zahlensystem handelt, das formal dem Dezimalsystem entspricht, kann man jede Quantität durch eine einfache Hexadezimalzahl beschreiben. Der dezimale Wert einerHexadezimalzahl berechnet sich wie folgt:

AFFE
=  A x 163    +  F x12      +  F x 161   +  E x 160
= 10 x 4096 + 15 x 256 + 15 x 16 + 14 x 1
= 40 960 + 3840 + 240 + 14
= 45 054

Credits: Rechtsinfo.com (die Website die meinen Beitrag immhin über zehn Jahre der Nachwelt online aufbewahrt hat: Polizist als "AFFE" beschimpft ? http://www.rechtsinfo.com/kuchetext.html)
18.6.11/1.5.12/

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